Teilnahmebedingungen

  1. Allgemeines

    1. Anbieter

      Die Haus des Stiftens für Unternehmen & Non-Profits gGmbH, Landshuter Allee 11, 80637 München (nachfolgend „Haus des Stiftens“) ist Betreiberin der Internetseiten www.communityfund.de und www.foerderprogramme.org. Haus des Stiftens stellt nach Maßgabe dieser Bedingungen die Plattformen bereit. Das Angebot ist unentgeltlich. Gemeinnützige Organisationen können Projekte oder Förderanträge auf der Plattform einstellen mit dem Ziel, Spenden für ihr gemeinnütziges Anliegen zu generieren. Bei der Registrierung auf der Plattform erklären sich die Nutzer mit den hier beschriebenen Bedingungen in vollem Umfang einverstanden.
    2. Haus des Stiftens

      Das Haus des Stiftens ist zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements als gemeinnützig anerkannt. Vor diesem Hintergrund stellt das Haus des Stiftens Stiftern, Unternehmen und anderen Förderern Förderanträge von Non-Profits vor.
    3. Amazon

      Bei Amazon stehen die Kunden im Mittelpunkt. Ziel ist es, ihr Leben zu vereinfachen und zu ihrem Erfolg beizutragen. Dafür bietet Amazon Services an, die viele bereits nutzen: Kunden, die bei Amazon einkaufen; Unternehmer, die ihre Produkte und Erfindungen Millionen Nutzern anbieten; Autoren, die ohne Verlag Bücher veröffentlichen; Filmemacher, die ihre Zuschauer erreichen, oder Entwickler, die ihre Ideen durch Amazon verwirklichen. Die Partner von Amazon können sich auf das Wesentliche konzentrieren: auf ihre Produkte, ihre Inhalte, ihre Innovationen.

      In Deutschland beschäftigt Amazon mehr als 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an mehr als 80 Logistik-, Entwicklungs- und Corporate-Standorten. Wir verstehen uns als Teil der Gesellschaft und tragen zu ihrer Entwicklung bei – gerade dort, wo Amazonians leben und arbeiten: durch Sach- und Geldspenden, Freiwilligenarbeit und die Vermittlung von Wissen. Und wir unterstützen mit unterschiedlichen Programmen auf lokaler und nationaler Ebene im digitalen Bildungsbereich, der Soforthilfe nach Katastrophenfällen und ermöglichen allen Mitarbeitenden Möglichkeiten sich selbst durch Volunteerings zu engagieren.

    4. Ziele des Amazon Community Funds

      Der Back to School - Community Fund 2023 richtet sich an gemeinnützige Organisationen bundesweit in Deutschland, die in den Sommerferien (digitale) Bildungsangebote für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche auf die Beine stellen.
    5. Fördersumme

      Die Gesamtfördersumme des Amazon Back-to-School Communityfund beträgt 500.000 EUR.
  2. Teilnahme und Antragsstellung

    1. Teilnahmeberechtigung

      Beim Amazon Back-to-School Community Fund sind gemeinnützige Organisationen in Deutschland antragsberechtigt, die in den Sommerferien (digitale) Bildungsangebote für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche auf die Beine stellen.
    2. Ausschlusskriterien

      Es werden keine Organisationen gefördert, die direkt und indirekt eine politische Partei oder eine parteinahe Institution begünstigen oder die einen religiös motivierten missionarische Zielsetzung haben. Auch nicht unterstützt werden Vereine, Institutionen und Projekte, die Gewalt verherrlichen oder fördern, gegen Strafgesetze verstoßen, pornographisch, rassistisch oder diskriminierend wirken.
    3. Einreichung von Förderbedarfen

      Die teilnehmenden Organisationen formulieren konkrete Förderbedarfe und reichen diese als Einzelprojekte ein. Die Entscheidung welche Projekte gefördert werden obliegt Amazon.
    4. Förderhöhe

      NGOs können sich auf Fördergelder zwischen 1.000 EUR bis maximal 10.000 EUR bewerben. Fördermittel werden nach dem „first come, first served“ Prinzip vergeben.
    5. Zeitraum

      Anträge können bis 30. Juni gestellt werden. Es findet eine fortlaufende Bewertung der Anträge im Juni statt und Mittel werden nach dem „first come, first served“ Prinzip vergeben.
    6. Kosten

      Die Registrierung und Präsentation von Organisation und Förderbedarfen beim Amazon Back to School Community Fund ist kostenlos. Alle im Rahmen der Spendenübermittlung entstehenden Kosten (z. B. für externe Zahlungsanbieter) werden von Amazon getragen.
    7. Nutzung

      Mit Einreichung der Unterlagen versichert der Nutzer und die gemeinnützige Organisation, dass sie über alle Rechte an den Bildern und Texten verfügen, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist, und die Veröffentlichung nicht Rechte Dritter verletzt sowie bei der Darstellung von Personen keine Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Falls auf dem Foto eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die Betreffenden damit einverstanden sein, dass das Bild veröffentlicht wird. Der Nutzer oder Antragsteller hat dafür Sorge zu tragen, diese Unterlagen bei sich vorzuhalten und wird dies auf Wunsch schriftlich versichern bzw. eine Kopie aller Bildnutzungsvereinbarungen (Einwilligungserklärungen) nachreichen. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Antragsteller das Haus des Stiftens von allen Ansprüchen frei. Am Computer bearbeitete Fotos dürfen keine Bildteile aus Zeitschriften, Büchern, gekauften CDs usw. enthalten. Das Einstellen folgender Inhalte, das Verlinken auf selbige ist unzulässig:
      • Jugend- oder entwicklungsgefährdendes oder -beeinträchtigendes Material, insbesondere gewaltverherrlichende, pornografische oder sonst sittenwidrige Inhalte
      • Inhalte, die Hass, Gewalt oder jegliche Form der Diskriminierung fördern oder verherrlichen
      • Unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigungen
      • Vulgäre oder obszöne Ausdrücke, despektierlicher, provokativer und aggressiver Umgang mit anderen Nutzern
      • Irreführende Inhalte
      • Aufrufe zu Boykotten oder unfriedlichen bzw. sonst rechtswidrigen Handlungen
      Sobald das Haus des Stiftens Kenntnis von unzulässigen Inhalten erlangt oder der Verdacht solcher Inhalte besteht, ist es jederzeit berechtigt, diese Inhalte von der Plattform zu entfernen. Darüber hinaus behält es sich das Recht vor, das Benutzerkonto zu deaktivieren und zu löschen.
    8. Auszahlung

      Das Haus des Stiftens überweist am 15. oder 16. Eines jeden Monats die Fördersumme an die NGOs, deren Antrag bewilligt wurde.
    9. Benachrichtigung und Auszahlung

      Die Prüfung der Anträge erfolgt während der Aktionsphase in regelmäßigen Abständen. Über die Entscheidung der Anträge werden die Antragsteller nach Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen nach Einreichen des Antrags via E-Mail benachrichtigt. Die Auszahlung bewilligter Fördersummen erfolgt monatlich ausschließlich auf das bei Förderprogramme.org hinterlegte Bankkonto.
  3. Rechtliches

    1. Aussetzung der Aktion

      Das Haus des Stiftens behält sich das Recht vor, die gesamte Aktionen oder auch nur Teile davon jederzeit zu ändern, ganz oder zeitweise auszusetzen oder zu beenden.
    2. Haftungsbeschränkung

      Verstößt ein eingereichtes Bild gegen Rechte Dritter, stellt der Nutzer das Haus des Stiftens insoweit von allen Ansprüchen Dritter und den Kosten der damit verbundenen Rechtsverteidigung frei. Haus des Stiftens kann ferner nicht für technische oder organisatorische Probleme haftbar gemacht werden.
    3. Datenschutz

      Die Datenschutzhinweise finden Sie hier.
    4. Sonstiges

      Die Plattform unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen ungültig sein oder ungültig werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Nutzungsbedingungen unberührt. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht. Ergänzend zu diesen Teilnahmebedingungen sind die Datenschutzhinweise unter www.hausdesstiftens.org zu beachten.